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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2014 - 8 A 10524/14.OVG   

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https://dejure.org/2014,37818
OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2014 - 8 A 10524/14.OVG (https://dejure.org/2014,37818)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2014 - 8 A 10524/14.OVG (https://dejure.org/2014,37818)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2014 - 8 A 10524/14.OVG (https://dejure.org/2014,37818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 15 Abs 1 S 1 BauNVO, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO, § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO
    Baugenehmigung für Freiterrasse mit Außenbestuhlung eines Eiscafes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung zur Benutzung einer vor einer Eisdiele gelegenen Freifläche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung zur Benutzung einer vor einer Eisdiele gelegenen Freifläche

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 2 ; BauNVO § 15 Abs. 1
    Wirksamkeit einer Baugenehmigung zur Benutzung einer vor einer Eisdiele gelegenen Freifläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Eisdiele mit Außenterrasse in allgemeinem Wohngebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 295
  • BauR 2015, 1211
  • BauR 2015, 460
  • ZfBR 2015, 178
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2014 - 8 A 10524/14
    Wo die Erheblichkeitsgrenze verläuft, richtet sich nach der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit der Umgebung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 und juris, Rn. 30).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2014 - 8 A 10524/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift Bindungswirkung auch für die Gerichte zu, und zwar auch soweit die Lärmwirkungen im Rahmen des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zu beurteilen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 -, BVBl.
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2014 - 8 A 10524/14
    Die allein für die Art, nicht aber das Maß der baulichen Nutzung geltende Bestimmung geht davon aus, dass - ausnahmsweise - Quantität in Qualität umschlagen, mithin die Größe oder Lage einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 und juris, Rn. 16 f.; OVG Nds., Beschluss vom 28. Mai 2014 - 1 ME 47/14 -, BauR 2014, 1910 und juris, Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2014 - 8 A 10524/14
    Die allein für die Art, nicht aber das Maß der baulichen Nutzung geltende Bestimmung geht davon aus, dass - ausnahmsweise - Quantität in Qualität umschlagen, mithin die Größe oder Lage einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 und juris, Rn. 16 f.; OVG Nds., Beschluss vom 28. Mai 2014 - 1 ME 47/14 -, BauR 2014, 1910 und juris, Rn. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11789/19

    Bauantrag; Baumwurfgefahr; abwassertechnische Erschließung; Stellplätze

    Weitere Unterlagen hat der Bauantragsteller nur vorzulegen, wenn sie von der Bauaufsichtsbehörde in Anwendung von § 63 Abs. 2 Satz 1 LBauO nach pflichtgemäßem Ermessen verlangt werden (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2014 - 8 A 10524/14.OVG -, BauR 2015, 460 und juris, Rn. 22, m.w.N.).

    Die Unzulässigkeit eines Bauvorhabens folgt daher nur dann bereits aus dem formellen Umstand der Nichtvorlage einer geforderten Unterlage, wenn der Bauherr gehalten war, eine solche Unterlage zum Nachweis bestimmter Gegebenheiten vorzulegen (vgl. das Senatsurteil vom 26. November 2014, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 12.03.2019 - 5 K 1035/18

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für Bauvorhaben innerhalb einer Denkmalzone

    Diese Grundnorm für die Darlegungslast des Bauantragstellers wird durch die Vorschriften der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung - BauuntPrüfVO - konkretisiert (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2014 - 8 A 10524/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 295).
  • VG Trier, 22.10.2019 - 7 K 1641/19

    Rechtsbehelfe eines Nachbarn gegen eine teilweise Einziehung eines

    Diese Vorschrift dient auch dem Schutz der unmittelbaren Grundstücksnachbarn (OVG RP, Urteil vom 26. November 2014 - 8 A 10524/14.OVG -, ESOVGRP).
  • VG Hannover, 08.10.2021 - 12 B 5201/21

    Alternativgrundstück; Gutachten nicht eingeholt; Landwirtschaftliche Halle;

    Vielmehr ist entsprechend Nr. 4.2 der TA Lärm nur dann eine Prognose der Geräuschimmissionen erforderlich, soweit nicht aufgrund von Erfahrungswerten vergleichbarer Anlagen zu erwarten ist, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sichergestellt ist (VG Hannover, Beschl. v. 21.05.2013 - 12 B 2554/13 -, n.v.; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 09.08.2011 - 1 ME 107/11 -, juris Rn. 32 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.11.2014 - 8 A 10524/14 -, juris Rn. 22; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, Vorb. §§ 29-38 Rn. 35).
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